Dieser Bildungsgang ist eine berufliche Weiterbildung, die zu einem staatlichen Berufsabschluss nach Landesrecht führt. Während der Weiterbildung kann zusätzlich die Fachhochschulreife erlangt werden.
- Kindertageseinrichtungen
- Kinder- und Jugendarbeit
- Hilfen zur Erziehung
- Sozialpädagogische Tätigkeiten in der Schule
- Arbeit mit Menschen mit besonderen Bedürfnissen.
Erzieherinnen und Erzieher nehmen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsaufgaben für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter bis 27 Jahre (vgl. § 7 SGB VIII) in den verschiedenen Arbeitsfeldern selbstständig wahr.
Standort: Wipperfürth und Wermelskirchen
Dauer: drei Jahre
Voraussetzung: Bedingung für die Aufnahme in die Fachschule des Sozialwesens, Fachrichtung Sozialpädagogik ist der Mittlere Schulabschluss sowie die persönliche Eignung durch ein aktuelles Erweitertes Polizeiliches Führungszeugnis, das bei Vorlage nicht älter als drei Monate ist.
Zusätzlich sind nachzuweisen: eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (z. B. als Staatlich anerkannte/-r Kinderpfleger/-in oder Sozialassistent/-in) oder Fachhochschulreife im Bereich Gesundheit und Soziales bzw. Gesundheit/Erziehung und Soziales.
Für Bewerber/-innen mit Abitur oder einer nicht einschlägigen Berufsausbildung ist der Nachweis eines Praktikums von mindestens sechs Wochen im Umfang der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (Vollzeitbeschäftigung) nachzuweisen. Wird das Praktikum im Wege einer Teilzeitbeschäftigung nachgewiesen, verlängert sich die Gesamtzeit in entsprechendem Umfang. Geeignet sind auch die Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres oder eines einschlägigen Bundesfreiwilligendienstes.
Außerdem ist für das Absolvieren der praxisintegrierten Form der Ausbildung ein Praktikums- /Ausbildungsvertrag (in Anlehnung an TVAöD - Besonderer Teil Pflege) in einer anerkannten sozialpädagogischen Einrichtung oder eine entsprechende schriftliche Zusage (Ausbildungsabsichtserklärung) nachzuweisen. Diese muss sich im Rheinisch-Bergischen Kreis, dem Oberbergischen Kreis oder einer der angrenzenden Gemeinden befinden. Der Vertrag beginnt in der Regel am 01. August des ersten Ausbildungsjahres (Ausnahmen sind nur in Absprache mit der Schule möglich) und beläuft sich auf drei Jahre.
Am ersten Schultag ist eine von der ausbildenden Einrichtung unterschriebene Kooperationsvereinbarung vorzulegen.
Organisation: Im ersten Ausbildungsjahr teilt sich die Arbeitswoche in drei Tage in der Schule und zwei Tage in der sozialpädagogischen Einrichtung auf. Im zweiten und dritten Ausbildungsjahr finden zwei Tage in der Schule und drei Tage in der sozialpädagogischen Einrichtung statt. Darüber hinaus findet in jedem Schuljahr eine Kompaktwoche statt.
Abschluss: Berufsabschluss nach Landesrecht: "Staatlich anerkannte/-r Erzieher/-in" und Bachelor Professional im Sozialwesen.
Nach erfolgreich abgelegtem Fachschulexamen (drei schriftliche Prüfungen am Ende der fachtheoretischen Ausbildung sowie ein Kolloquium am Ende des Berufspraktikums), ggf. Erwerb der Fachhochschulreife nach erfolgreicher FHR-Prüfung.
Links mit Informationen zur Finanzierung:
Downloads | Wipperfürth / Wermelskirchen |
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Abteilungsleitung | Frau A. Michael-Szonn / Frau K. Rüsberg |
Ausbildungsabsichtserklärung | PDF |
Bücherliste | PDF (2024 Wipperfürth) / PDF (2024 Wermelskirchen) |
Didaktischer Jahresplan | PDF |
Flyer | PDF |
Kooperationsvereinbarung | PDF |
Präsentation | PDF |
Rechtliche Informationen | PDF |
Stundentafel | PDF |
Unterrichtstage | PDF |
Unterrichts- und Pausenzeiten | PDF |
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